«Tell a friend» in Newslettern: Alles ganz legal?
Zu einer beliebten Funktionen bei E-Mail-Marketinglösungen gehört die «Tell a friend»-Funktion. Sie ist das personifizierte virale Marketing, die moderne Art der Mund-zu-Mund-Propaganda. Jemand bekommt einen Newsletter und kann mit einem Klick diesen sofort einem Freund weiterempfehlen. Eine tolle Idee, die nicht ganz ungefährlich ist, wenn man die juristischen Fallstricke mit in Betracht zieht.
«Aber wo genau liegt das das Problem?», werden Sie sich fragen.
Fangen wir bei der generellen Funktionalität an. Sie erhalten einen spannenden Newsletter von dem Sie sicher sind, dass sich auch Ihr Arbeitskollege dafür interessieren wird. Ein Klick auf «Weiterempfehlen» und Sie landen auf einem Web-Formular, in dem Sie die Adresse Ihres Kollegen eintragen können, der dann eine Nachricht oder ebenfalls direkt den Newsletter erhält – ob er will oder nicht.
Diese Vorgehensweise wird auch von vielen namhaften Unternehmen praktiziert, die dieses Web-Formular frei zugänglich auf ihren Webseiten darstellen.
Wird nämlich über Ihre Website eine E-Mail generiert, die der Empfänger nicht eigenhändig und bewusst eingefordert hat, wird diese juristisch als Spam bewertet – und das kann kostspielig werden, wie einige rechtskräftige Urteile bestätigen.Legal ist das nicht.
Tun Sie also sich und Ihrer Portokasse was Gutes und gehen Sie die Sache richtig an. Nur ein Weg ist wirklich legal und der führt über den sogenannten «mail to»-Link. Den baut man beispielsweise in einen netten Satz ein wie «Ihnen hat unser Newsletter gefallen? Dann leiten Sie ihn doch an Ihre Freunde weiter!» Klickt man auf «Ihre Freunde» wird Ihr Mail-Client angemorst und er öffnet ein neues Fenster mit einer von Ihnen vordefinierten Nachricht. Ihr Leser muss nur noch die Adresse eines potentiell interessierten Neubenutzers eingeben und seine Mail von seinem Rechner aus abschicken – Problem gelöst.
Probieren Sie es doch einfach mal selber aus und teilen Sie unseren Newsletter – ganz legal für uns – mit einem Ihrer Bekannten. Klicken Sie einfach hier.
Hinter diesem Link steckt eine Standard-HTML-Funktion, die für Links genutzt wird, um direkt eine Mail zu erzeugen. In unserer E-Mail-Marketingsoftware Inxmail finden Sie dieses nützliche Tool natürlich schon integriert, um an jeder beliebigen Stelle ganz problemlos «mail to»-Links und entsprechende Weiterempfehlungen zu integrieren.
Wer keinen Zugriff auf Inxmail hat, kann sich einfach mal bei uns melden oder auf online verfügbare Generierungsformulare zurückgreifen wie zum Beispiel unter RapidTables.com.
Verzichten Sie auf Umlaute und Sonderzeichen im Nachrichtentext. Einige E-Mail-Programme verweigern die Zusammenarbeit, wenn sie auf diese stossen und am Ende stehen dann nur Hieroglyphen.
Für Weiterempfehlungen sollten Sie zudem die AN-Adresse leer lassen oder nach dem Generieren des Codes löschen. Das sieht dann beispielsweise so aus:
<a href=»mailto:?info@artwin.chsubject=Newsletter%20Weiterempfehlung»>E-Mail weiterempfehlen</a>
So umgesetzt, stellen Sie Ihren Abonnenten eine einfache und für Sie legale «Tell a friend»-Funktion zur Verfügung. Nutzen Sie nur diese; von anderen Möglichkeiten – und seien diese auch noch so attraktiv – sollten Sie die Finger lassen.
Sie möchten mehr zum Thema «E-Mail-Marketing» erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick online auf unseren E-Mail-Marketingbereich. Sie finden dort nicht nur viele Tipps und Tricks, sondern gleich noch das richtige Werkzeug für Ihren nächsten erfolgreichen E-Mail-Versand.
Lejla Avdic-Muicic
Für das Online Marketing eigentlich eine ganz gute Idee, nur können diese weitergeleiteten E-Mails auch Folgen bzw. Konsequenzen mit sich tragen wie zum Beispiel rechtswiedrige Werbung. Dazu habe ich mal einen Link mit einem Artikel eines Rechtsanwaltes gefunden, welcher näher über dieses Thema berichtet. https://www.aid24.de/rechtsblog/autoreply-e-mails-koennen-auch-rechtswidrige-werbung-enthalten . Ich finde den Artikel echt super vorallem weiß ich jetzt, dass ich solche E-Mail lieber nicht weiterschicken sollte.
Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen, durchlesen lohnt sich aufjeden Fall! 🙂
Lg. lejla :)))